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Mittwoch, 23. September 2009 HUK lehnt Stichtagsänderung rigoros ab

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Schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages eines Fahrzeugs muss u.U. der mögliche Kündigungstermin vorgemerkt werden. Foto: Schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages eines Fahrzeugs muss u.U. der mögliche Kündigungstermin vorgemerkt werden. Foto:

Bei einigen Versicherern wird künftig anstelle des bisher üblichen 1. Januars als Hauptfälligkeitstermin für die Kraftfahrversicherung jetzt der Tag des Neuabschlusses als Zahlungstermin gelten. Damit sei zu befürchten, so HUK-COBURG, dass Autofahrer nicht mehr zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse aufrückten und dadurch auch die damit verbundenen Einsparungen verspätet erhielten.

 

Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr rücken die Versicherungsnehmer in die nächstbessere Schadensfreiheitsklasse vor, die entscheidend die Höhe des Beitrags mitbestimmt, was branchenweit regelmässig zum 1. Januar zu einer Beitragsminderung von etwa 1,5 Prozent oder mehr als 200 Millionen Euro führt. Bei Wegfall des bewährten und auch von Verbraucherschützern empfohlenen Stichtages und bei den dann auf das gesamte Jahr verteilten Hauptfälligkeiten würden die Kunden alljährlich im Durchschnitt ein halbes Jahr später von dieser Ersparnis profitieren.
Die HUK-Versicherungsgruppe sieht ausserdem den Wettbewerb bedroht. Durch Wegfall des einheitlichen Kündigungs- und Wechseltermins würden die Wahl eines Anbieters und der Beitragsvergleich schwieriger. Es sei auch damit zu rechnen, dass Versicherte häufig den für die Kündigung wichtigen Stichtag versäumten.
Drei bis vier Millionen Autofahrer haben zuletzt von der Möglichkeit des Anbieterwechsels Gebrauch gemacht. Kunden entsprechend neu aufgestellter Versicherer werden sich künftig einen Termin im Kalender mehr vorzumerken haben. (ar/S. R.)

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