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Hersteller-News: General Motors (GM)

Dienstag, 2. Juni 2009 GM-Verfahren in den USA

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General Motors employees and visitors watch a large video monitor outside the GM World Headquarters.General Motors employees and visitors watch a large video monitor outside the GM World Headquarters.

In den USA kündigte die GM Corporation gestern eine Vereinbarung mit dem US Finanzministerium und den Regierungen von Kanada und Ontario an, um ihre Neuaufstellung zu beschleunigen und eine schlankere, stärkere "Neue GM" zu schaffen, die profitabel, eigenständig und wettbewerbsfähig aufgestellt ist.

 

Gemäss dieser Vereinbarung werden die weltweit stärksten Geschäftsbetriebe und Marken die Neue GM, bilden, deren Verbindlichkeiten und Betriebskosten bei Gründung wesentlich niedriger sein werden, als die, die GM historisch ausgewiesen hat. Die Neue GM wird in Bezug auf Kraftstoffverbrauch, fortschrittliche umweltfreundliche Technologien, Qualität, Zuverlässigkeit, ansprechendes Design, Kundendienst und vor allem Fahrzeugwert weltweit zu den Marktführern gehören.

Die Neue GM wird die Regelungen der jüngst mit den Gewerkschaften United Auto Workers (UAW) und Canadian Auto Workers (CAW) getroffenen Vereinbarungen einbeziehen und von der gegenwärtigen GM-Geschäftsführung geleitet werden. Nach ihrem Plan wird GM im Wesentlichen alle Vermögenswerte der GM weltweit an die Neue GM veräußern. Um diesen Kaufvertrag umzusetzen, haben GM und bestimmte ihrer Tochtergesellschaften einen freiwilligen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens nach Chapter 11 des US-Insolvenzgesetzes beim US Bankruptcy Court for the Southern District of New York beantragt. Der Verkauf steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Gericht. Da der Verkauf von Vermögenswerten durch GM bereits vom US-Finanzministerium, der UAW und der Mehrheit der Inhaber unbesicherter Schuldverschreibungen unterstützt wird, erwartet GM, dass der Verkauf zügig genehmigt und vollzogen wird.

Der GM-Geschäftsbetrieb ausserhalb der USA ist nicht in die Gerichtsanträge oder das gerichtlich beaufsichtigte Verfahren in den USA einbezogen. Diese Anträge haben keine direkten rechtlichen Auswirkungen auf Geschäftspläne und operative Tätigkeit der GM außerhalb der USA. GM hat bestätigt, dass sämtliche Geschäftsbetriebe in Europa, Lateinamerika, Afrika, im Mittleren Osten sowie im asiatisch-pazifischen Raum ohne Unterbrechung weitergeführt werden.

Forster bestätigte heute, dass das US-Chapter 11-Verfahren in den USA keinerlei Auswirkungen auf die Bedingungen und bestehenden Vereinbarungen hinsichtlich der

• Mitarbeiter der GM Europe
• Zulieferer der europäischen Betriebe
• Kunden, die neue Fahrzeuge bestellt haben oder deren Fahrzeuge noch unter den GM-Garantieschutz fallen
• Mitarbeiter im Ruhestand und Pensionsempfänger, die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung von GM Europe beziehen
• Händler in Europa

haben wird.

Zur Information sämtlicher Beteiligten hat GM Europe heute eine Seite im Internet veröffentlicht, die sich dem gerichtlichen Verfahren in den USA und dessen Bedeutung für die nicht-amerikanischen Geschäftsbetriebe widmet. Die Informationen können unter http://gmeurope.com/restructuring abgerufen werden.

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