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Sonntag, 23. September 2007 IAA: Zoll im Einsatz gegen Produktpiraten

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IAA: Mobile Kontrollgruppe des Zolls im Einsatz gegen Produktpiraten.IAA: Mobile Kontrollgruppe des Zolls im Einsatz gegen Produktpiraten.

So hatte sich ein chinesischer Aussteller seinen Start auf der Frankfurter IAA nicht vorgestellt: Bereits am zweiten Pressetag, also noch vor den Fachbesucher- und Publikumstagen, räumte eine Gruppe von uniformierten Zollbeamten in Begleitung zweier Patentanwälte den frisch aufgebauten Messestand. Es wurden Plagiate von Scheibenwischern und Verpackungen sichergestellt, die allem Anschein nach Patente eines französischen Automobilzulieferers verletzen.

 

Bei dieser vielbeäugten Aktion kam auf der IAA erstmals eine mobile Gruppe des Zolls mit besonderen Befugnissen zum Einsatz, die eigens zur Kontrolle von Ausstellern aus sogenannten Drittländern angefordert worden war. Es mag verwundern, dass trotz des derzeitigen Wirbels um Marktschädigung durch illegale Nachahmungen aus Fernost nur ein einziges Unternehmen seine Rechte auf der IAA durchsetzen liess. Die Patentanwälte Jürgen Strass und Bernhard Fuchs der Münchner Kanzlei Prinz & Partner, die die Beschlagnahme für ihren Auftraggeber vorbereitet und erfolgreich durchgeführt hatten, verweisen darauf, dass bei den Patentinhabern die speziell für Messen eingeführten neuen Möglichkeiten zur Beweismittelsicherung im Rahmen eines Strafverfahrens noch weitgehend unbekannt seien. "Daran, dass es auf der IAA keine weiteren Fälschungen gibt, liegt es jedenfalls nicht", ergänzt eine Zollbeamtin.
Da im Gegensatz zu eindeutig erkennbaren Imitaten bekannter Markenprodukte die Verletzung von technischen Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) nicht ohne einschlägige Fachkenntnis zu beurteilen ist, ist der Zoll verstärkt auf die Mithilfe der geschädigten Unternehmen und deren Patentanwälte angewiesen. Auf konkrete Hinweise der Schutzrechtsinhaber inspiziert die mobile Kontrollgruppe des Zolls die Stände verdächtiger Aussteller. Nach Versicherung durch die sach- und rechtskundigen Anwälte vor Ort werden die schutzrechtsverletzenden Waren kurzerhand beschlagnahmt.
Gegen die Verantwortlichen wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Obwohl die Verantwortlichen des auf der IAA überführten
Ausstellers in China wohl keine ernsthafte Strafverfolgung durch die deutsche Staatsanwaltschaft fürchten müssen, ist die Messe für sie gelaufen: Sämtliche sichergestellten Waren und zugehörige Katalogseiten werden vernichtet.

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