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Donnerstag, 12. Januar 2017 VW erzielt Vergleichsvereinbarungen mit der US-Regierung

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Die Volkswagen AG hat sich mit der US-Regierung auf die Beilegung strafrechtlicher Ansprüche und Umweltschutzklagen auf Bundesebene sowie weiterer gegen das Unternehmen gerichteter zivilrechtlicher Ansprüche geeinigt, die im Zusammenhang mit der Dieselthematik stehen. Als Teil der Vergleichsvereinbarungen hat sich Volkswagen zu Bußgeld- und Strafzahlungen von insgesamt 4,3 Milliarden US-Dollar sowie zu einer Reihe von Maßnahmen bereit erklärt, mit denen seine Compliance- und Kontrollsysteme weiter gestärkt werden sollen. Hierzu zählt auch die Bestellung einer unabhängigen Person (Monitor) für die kommenden drei Jahre.

 

Als Teil des Vergleichs (Plea Agreement) mit dem US-Justizministerium hat die Volkswagen AG einem Schuldanerkenntnis (Guilty Plea) im Hinblick auf drei nach US-amerikanischem Recht strafbaren Handlungen zugestimmt. Der Vergleich, der der gerichtlichen Genehmigung auf Bundesebene bedarf, enthält Bestimmungen zur Leistung einer Strafzahlung in Höhe von 2,8 Milliarden US-Dollar sowie zur Bestellung eines unabhängigen Monitors für die kommenden drei Jahre. Dieser Monitor hat die Aufgabe, die Erfüllung der im Vergleich dargelegten Bedingungen seitens Volkswagen zu bewerten und zu beaufsichtigen. Zu diesen Bedingungen zählen auch Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Compliance und der Berichts- und Kontrollsysteme bei Volkswagen sowie die Implementierung eines erweiterten Programms für ethisches Verhalten.

Volkswagen hat darüber hinaus einer kombinierten Strafzahlung in Höhe von 1,45 Milliarden US-Dollar zugestimmt, um Umweltschutzklagen des Bundes sowie Zoll-bezogene zivilrechtliche Ansprüche in den USA beizulegen. Des Weiteren hat sich Volkswagen zu einer separaten Zivilstrafe in Höhe von 50 Millionen US-Dollar an die zivilrechtliche Abteilung (Civil Department) des US-Justizministeriums bereit erklärt, um potenzielle Ansprüche beizulegen, die im Rahmen des Financial Institutions Reform, Recovery and Enforcement Act (FIRREA) geltend gemacht werden. Volkswagen weist die Haftung in der letzteren Sache sowie entsprechende Ansprüche ausdrücklich zurück, hat einem Vergleich jedoch zugestimmt, um die Unsicherheit und den Aufwand einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.

Gemäß ihren Bedingungen stellen die heute bekanntgegebenen Vereinbarungen eine Lösung für Volkswagens Verpflichtungen nach US-Recht dar und sind nicht darauf ausgerichtet, die Verpflichtungen von Volkswagen, sofern sie bestehen, im Rahmen der Gesetze oder Bestimmungen eines Rechtssystems außerhalb der USA zu adressieren. Volkswagen kooperiert weiterhin vollumfänglich mit dem US-Justizministerium in Bezug auf Handlungen von Individuen sowie mit den Staatsanwaltschaften in Braunschweig und München im Hinblick auf die dort laufenden Ermittlungen. Um Vorverurteilungen zu vermeiden und die noch laufenden Untersuchungen nicht zu behindern, wird das Unternehmen zum Statement of Facts oder zu den Erkenntnissen aus der Arbeit von Jones Day nicht weiter Stellung nehmen.

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